Die Wahllokale hatten von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer von diesem Tag unabhängig sein wollte, konnte schon ab ca. 3 Wochen vor dem Wahltag seine Kreuze machen.
Sobald man seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, ist es möglich, per Post oder auch im Internet seine Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer möchte, kann auch mit seiner Wahlbenachrichtigung direkt ins Rathaus, ins Wahlbüro gehen und dort sofort wählen.
Neu ab dieser Landtagswahl ist, dass Sie, wie bei der Bundestagswahl, 2 Stimmen haben. Eine für die Direktkandidatin / den Direktkandidaten und die zweite für "Ihre" Partei.
Der FDP-Direktkandidat für unseren Wahlkreis Nr. 122 war
Markus Sälzer. Zum Wahlkeis 122 gehören die Städte Hemer, Menden, Balve, Neuenrade und Plettenberg. Im Bereich Iserlohn kandidierte
Anne Hermes und im Lüdenscheider Bereich
Angela Freimuth.
Mehr Infomationen über das Wahlrecht finden Sie auf den Internetseiten
des NRW Innenministeiums
Die letzte Bundestagswahl war am 27. September 2009.
Der Stimmzettel zur Bundestagswahl hat zwei Spalten. In jeder Spalte können Sie ein Kreuzchen zu machen, also in der Summe zwei Stimmen vergeben.
Mit der so genannten Erststimme wählen wir unseren Wahlkreiskandidaten, also den Politiker, der für unsere Region in den Bundestag einziehen soll. (Linke Spalte auf dem Stimmzettel.)
Mit unserem zweiten Kreuz, der „Zweitstimme“, entscheiden wir über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. (Rechte Spalte auf dem Stimmzettel.)
Der Kandidat, der die meisten Erststimmen bekommt, ist gewählt – und das übrigens völlig unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Über die so gewonnenen 299 Direktmandate wird sichergestellt, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.
Die entscheidende Zweitstimme:
Mit unserem zweiten Kreuz, unserer „Zweitstimme“, entscheiden wir, die volljährigen Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft, schließlich über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Diese Stimme ist somit die entscheidende, denn sie legt fest, welche Fraktion oder Parteienkoalition später die Mehrheit hat, um den Bundeskanzler zu wählen.
Bekommt eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen, scheitert sie an der Sperrklausel (auch: Fünf-Prozent-Hürde) und ist nicht im Bundestag vertreten – es sei denn, die Partei erringt mindestens drei Direktmandate: Dann wird die Partei bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt.
Mehr Informationen finden Sie auf den
Internetseiten des Deutschen Bundestages auf der Sonderseite Wahlen 2009.